Wer kennt es nicht? Auf LinkedIn sind eingängige Überschriften das A und O, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Überall im Netz finden sich zahlreiche Textgeneratoren, die uns helfen, Schriftarten zu individualisieren oder durch fette Hervorhebung die Sichtbarkeit zu erhöhen. Doch diese Praxis hat einen entscheidenden Haken.
Nicht alle User können solche Textvarianten problemlos lesen. Insbesondere Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Blinde, die auf Screenreader angewiesen sind, stoßen hier auf Schwierigkeiten. Diese Hilfsmittel können bestimmte Textformen oft nicht korrekt erkennen oder vorlesen. Die Barrierefreiheit ist in diesem Sinne eingeschränkt. Warum aber eine barrierefreie Social Media Kommunikation künftig unumgänglich ist, beleuchtet der folgende Beitrag.
Warum Barrierefreiheit rechtlich bindend ist?
Mit Datum 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft getreten. Es beruht auf der Richtlinie (EU) 2019/882 und wurde am 16. Juli 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ab diesem Sommer müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Zugänglichkeit und zur Inklusion aller Menschen in die digitale und physische Welt, insbesondere für Personen mit Behinderungen.
Warum kann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine Relevanz für Social Media haben?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kann für Social Media relevant werden, auch wenn soziale Medienplattformen nicht ausdrücklich im Gesetz genannt werden. Soziale Netzwerke sind ein zentraler Bestandteil der digitalen Interaktion und können daher in den Anwendungsbereich des BFSG fallen. Dies bedeutet, dass Social Media-Inhalte und Kommunikationsformen so gestaltet werden sollten, dass sie barrierefrei sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Produkte oder Dienstleistungen über diese Plattformen digital beworben werden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Online-Kommunikation für alle Nutzer zugänglich ist, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden und Inklusivität zu fördern.
Was sollten Unternehmen und Brands jetzt tun?
Unternehmen sollten zuvörderst ihre Social Media Beiträge kritisch auf Barrierefreiheitsanforderungen prüfen und die Mitarbeiter im Social Team sensibilisieren. Dabei darf die Möglichkeit, bestehende barrierefreie Tools auf Plattformen wie Facebook oder Instagram zu nutzen, nicht außer Acht gelassen werden. Schulungen für Mitarbeiter können helfen, die Relevanz dieser Anforderungen zu verdeutlichen. Richtig umgesetzt, bietet Barrierefreiheit nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Vorteile wie eine bessere Auffindbarkeit durch Suchmaschinen, eine stärkere Markenreputation und einen einfacheren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen.
Was kann bei Zuwiderhandlungen und Verstößen drohen?
Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Zudem riskieren Unternehmen Abmahnungen durch Wettbewerber, wenn Produkte oder Dienstleistungen nicht barrierefrei angeboten werden. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde hat zudem die Befugnis, Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesetzeskonformität zu ergreifen.
Fazit & Ausblick
Die gute Nachricht ist, dass nicht bei jeder gefetteten LinkedIn Textform eine Gefahr für ein Bußgeld droht. Dennoch ist es in unserer zunehmend verrechtlichten Welt entscheidend, die rechtlichen Anforderungen in der Social Media-Kommunikation zu berücksichtigen. Meist lassen sich die Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit wenigen Schritten in den Redaktions- und Contentprozess mühelos integrieren. Während Impressumspflicht und DSGVO-Einhaltung mittlerweile Standard sind, wird dies zukünftig auch für die Barrierefreiheit gelten. LOBECO bietet Ihnen Unterstützung, um diese Anforderungen zu verstehen und erfolgreich in die Praxis umzusetzen.
Über den Autor: Dr. Patrick Junge berät seit 2018 für LOBECO Unternehmen und Marken in Sachen Social Media Positionierung. Seine Promotion schloss er 2021 an der Universität Regensburg ab, wobei seine Dissertation die aktuellen Herausforderungen in der Unternehmensethik thematisiert. Er untersuchte insbesondere die Differenzierung zwischen Corporate Social Responsibility (CSR) und Compliance sowie die möglichen Konsequenzen einer zunehmenden Verrechtlichung ethischer Normen im Rechtskontext.
Quellen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/BJNR297010021.html
- https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ/faq_node.html
Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.

Autor: Dr. Patrick Junge, Head of Energy & Infrastructure





